Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung

Anwaltliche Vergütung - gerichtlich und außergerichtlich

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Welche Anwaltskosten entstehen, richtet sich stets nach Ihrem konkreten Auftrag und der konkreten Leistung des Rechtsanwalts. Die Vergütung von Rechtsanwälten ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

Sie sind der Auftraggeber Ihres Rechtsanwalts. Erteilen Sie einen Auftrag an Ihren Rechtsanwalt, tragen Sie die Kosten. Deshalb sprechen wir mit Ihnen über die Erfolgsaussichten, die absehbaren Kosten und das mögliche Kostenrisiko in ihrem konkreten Fall.

Für Ihre Kosten erhalten Sie von uns ein professionelle und sorgfältige Rechtsberatung und Vertretung Ihrer Interessen. Dafür bringen wir langjährige Erfahrung mit und bilden uns regelmäßig fort. Wir führen Ihre Fallakte. Für Beratungsfehler sind wir haftbar und unterhalten eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.

Im Folgenden geben wir Ihnen vorab einige Anhaltspunkte sowie Informationen zu

Sie sollten auf Ihr Recht nicht einfach verzichten. Die professionelle anwaltliche Beratung und Vertretung kostet Geld und kann sich für Sie lohnen.

In der Erstberatung erörtern wir die Aussichten für Ihren Fall. Mir ist wichtig, dass Sie über die anfallenden Kosten und Risiken aufgeklärt sind.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tritt diese möglicherweise ein. Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, haben können Sie möglicherwiese Beratungshilfe erhalten.

Sylvia Mokros

Rechtsanwältin

Kosten für eine Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung können Sie sich mit Ihrem Problem und Fragen an uns wenden. Sie erhalten eine rechtliche, überschlägige Einschätzung zu ihren Fragen. Eine Erstberatung dauert circa 30 bis 45 Minuten.

Die Kosten für eine Erstberatung richten sich je nach Umfang, Dauer, Schwierigkeit und Bedeutung Ihrer Angelegenheit. Für Verbraucher können die Kosten maximal bis zu 226,10€ inkl. USt. (190,00€ netto) betragen.

Für Unternehmer können die Kosten für die Erstberatung maximal bis zu 250,00€ zzgl. Umsatzsteuer (297,50€ brutto) betragen.

Eine Vertretung, wie z.B. Schreiben an Dritte, gehört nicht zur Erstberatung. Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob wir für Sie weiterhin tätig werden dürfen.

Kommt Ihre Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten auf?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so deckt diese möglicherweise die Kosten für Ihre Angelegenheit ab. Je nach Ihrer Versicherung fällt für Sie ein Selbstbeteiligung an. Sie können sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erkundigen. Diese prüft Ihre Anfrage und teilt Ihnen die Antwort schriftlich mit.

Bitte bringen Sie die Kostenzusage zum Termin beim Rechtsanwalt mit, falls Sie diese bereits erhalten haben.

Bitte informieren Sie uns zu Beginn des Mandats, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Auch der Rechtsanwalt kann eine Deckungszusage bei der  Rechtsschutzversicherung einholen und direkt mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns für eine Erstberatung.

Wann wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen?

In Einzelfällen, zum Beispiel für aufwendige und zeitaufwendige außergerichtliche Beratungen, können Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen geschlossen werden.

In solchen Fällen schlagen wir Ihnen eine faire Vergütungsvereinbarung vor. Dies kann beispielsweise eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung nach Stundensatz sein.

 

Außergerichtliche Vertretung

Im Familienrecht, Erbrecht und Zivilrecht messen sich die Anwaltskosten in der außergerichtlichen Vertretung nach dem Gegenstandswert.

Im Sozialrecht gibt es Rahmengebühren, wonach die Anwaltskosten für das Antragsverfahren oder Widerspruchsverfahren zu bemessen sind.

Anwalts- und Gerichtskosten

Eine Ausführliche Erläuterung zu den Anwaltskosten und Gerichtskosten finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer: https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/

Gerichtliche Vertretung

In gerichtlichen Verfahren trifft das Gericht eine Entscheidung über die Höhe des Verfahrenswerts, nach dem sich die Kosten bemessen. Kein Anwalt kann geringere Gebühren anbieten, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangt. Möglicherweise steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.

Neben den Anwaltskosten fallen Gerichtskosten an. Dafür gibt es eine festgelegte Gerichtskostentabelle.

Im arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren bemessen sich die Kosten nach dem Verfahrenswert.

Im ar­beits­ge­richt­li­chen Ur­teils­ver­fah­ren ers­ter In­stanz hat man auch dann, wenn man den Pro­zess ge­winnt, kei­nen An­spruch auf Er­stat­tung sei­ner An­walts­kos­ten (§ 12a Abs.1 Satz 1 Ar­beits­ge­richts­ge­setz). Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten also selbst.

Im Sozialversicherungsrecht gibt es Rahmengebühren, wonach die Anwaltskosten für das Antragsverfahren oder Widerspruchsverfahren zu bemessen sind. Im Verfahren vor dem Sozialgericht fallen für Versicherte in der Regel keine Gerichtskosten an, nur die Anwaltskosten.

In der Erstberatung geben wir Ihnen eine überschlägige Einschätzung Ihrer Chancen und möglichen Kosten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Werden meine Kosten durch die gegnerische Partei erstattet?

Ob Sie gegenüber dem Gegner einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten haben, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Insbesondere im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz trägt jeder Partei ihre Kosten selbst.

Wann können Sie finanzielle Hilfe erhalten?

Sollten Sie aus finanziellen Gründen die Kosten für eine anwaltliche Beratung, Vertretung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Beratungshilfe

Für außergerichtliche Angelegenheiten können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts Beratungshilfe beantragen. Sie müssen hierzu Ihre Einnahmen und Ausgaben darlegen und sollten die entsprechenden Belege, wie Mietvertrag, Verdienstabrechnungen zu dem Termin beim Amtsgericht mitnehmen. Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, der für Ihren Rechtsanwalt bestimmt ist.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

In gerichtlichen Verfahren kann für Sie ein Antrag auf Prozesskostenhilfe oder auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Die Formulare finden sie im Internet (siehe Kasten) oder können Ihnen von unserer Kanzlei übergeben werden.

Wo finde ich Formulare zur Beantragung von finanzieller Hilfe?

Mehr zu den Angaben und Formularen auch beim Justizportal des Bundes und der Länder: https://justiz.de/service/formular/f_allgemeines/index.php

Wann wird ein Vorschuss für den Anwalt fällig?

Falls abzusehen ist, dass die Bearbeitung des Mandats eine lange Zeit bis zum Abschluss dauern wird, kann vom Anwalt gemäß § 9 RVG ein Vorschuss geltend gemacht werden.